Nutzungsbedingungen der Zeppelin Lab GmbH für die Nutzung und Bereitstellung der Zutrittsverwaltungs-Software „akii“

1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1 Die Zeppelin Lab GmbH, Elsenstr. 106, 12435 Berlin (im Folgenden: „Z Lab“ oder „wir“) entwickelt und vertreibt digitale Produkte u.a. die Zutrittsverwaltungs-Applikation akii (im Folgenden: „akii“), welche sich an Unternehmen der Baubranche und baunaher Branchen (z.B. Gebäudebetrieb) (im Folgenden: „Kunden“) richtet. akii besteht aus einer Smartphone-Anwendung (App) und Zutrittskarten oder Transpondern, mit denen elektronische Schließzylinder bedient werden können. Notwendige Voraussetzung für die Nutzung der App ist das Anbringen elektronischer Schließzylinder an den betreffenden Zugängen, welche der Kunde für den Zeitraum der Vertragslaufzeit erhält. Mit der App können zum einen die elektronischen Schließzylinder an den Zugängen aktiviert werden, um diese anschließend zu öffnen oder zu schließen und zum anderen können die Zutrittsrechte für die Zugänge verwaltet werden.

1.2 Das Angebot von Z Lab zur Nutzung von akii richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Z Lab und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von akii. Die Nutzungsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Nutzungsbedingungen eines Kunden, die diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

1.4 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

1.5 Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website www.akii.app/nutzungsbedingungen.html abrufen und ausdrucken.

2. Nutzung von akii

2.1 akii besteht aus einer App (Ziffer 3). Der Inhalt und die angebotenen Leistungskomponenten von akii richten sich nach den jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie einer dem Angebot ggf. beigefügten Leistungs- und Funktionsübersicht. Öffentlich von Z Lab oder ihren Handlungsbevollmächtigten bezüglich akii getätigte Äußerungen werden nur soweit Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, wie sie durch Z Lab schriftlich bestätigt worden sind.

2.2 Damit der Kunde akii nutzen und betreiben kann, muss er sicherstellen, dass seine Smartphones jeweils aktuellen Systemanforderungen erfüllen. Diese sind derzeit:

Unterstützt wird IOS ab Version 11.2

Unterstützt wird Android ab Version 4.1

Da sich sowohl akii als auch die Betriebssysteme der Smartphones stetig weiterentwickeln, ist Z Lab berechtigt die Systemanforderungen weiterhin an den Stand der Entwicklung anzupassen. Der Kunde kann sich über die jeweils aktuellen Systemanforderungen unter www.akii.app informieren oder direkt bei Z Lab erfragen.

2.3 Die App wird dem Kunden für die Dauer der Vertragsbeziehung in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Die App kann der Kunde im offiziellen Playstore (Android) oder App-Store (IOS) herunterladen.

2.4 Die Nutzung von akii ist kostenpflichtig. Z Lab steht gegenüber dem Kunden ein Anspruch auf eine monatliche Gebühr zu, deren Höhe sich nach der Anzahl der durch den Kunden über akii verwalteten elektronischen Schlösser berechnet (s. Ziff. 8 „Vergütung“). Die Anzahl der Nutzer je Installation ist auf 1 User begrenzt.

2.5 Z Lab stellt dem Kunden unter www.akii.app/nutzungsbedingungen.html Informationen zur Verfügung, welche die wesentlichen Funktionen der Software im Wesentlichen beschreiben und teilweise durch Videos veranschaulicht werden. Umfang und Gestaltung der Webseite steht im alleinigen Ermessen von Z Lab. Einweisungen oder Schulungen schuldet Z Lab nur, wenn sie gesondert vereinbart werden.

2.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe irgendeines Quellcodes der App.

3. App

3.1 Um die App nutzen zu können muss der Kunde die App im offiziellen Playstore (Android) oder im App-Store (IOS) herunterladen.

3.2 Nach Beauftragung legt Z Lab für den Kunden ein Firmenkonto bei akii an. Der Kunde muss die Telefonnummer einer oder mehrere Personen benennen, die die Nutzer der elektronischen Schlösser verwalten sollen. Die Personen erhalten dann eine Benachrichtigung per SMS. Die nach dem initialen Einrichten hinzuzufügenden weiteren Nutzer, die Schlösser bedienen sollen, müssen vom Kunden selbst verwaltet werden.

3.3 Um die App „akii“ nutzen zu können, muss der Kunde sich einloggen. Hierfür muss er die Telefonnummer des Gerätes eingeben, das er zum Erhalt des Zutritts nutzen möchte. Der Kunde erhält einen Bestätigungscode per SMS, um das Gerät zu authentifizieren.

3.4 Dem Kunden obliegt es, die App auf dem neuesten Stand zu halten, indem er sämtliche zur Verfügung gestellten Updates installiert.

4. Allgemeine Pflichten der User bei der Nutzung von akii

4.1 Der Kunde sowie die vom Kunden bestimmten weiteren Nutzer (nachfolgend gemeinsam „User“ genannt) sind verpflichtet, mit ihrem Zutrittsgerät (Smartphone) oder den ausgehändigten Zutrittkarten sorgfältig umzugehen. Die Nutzung von Zugangsrechten mit der Applikation akii ist aus Sicherheitsgründen personalisiert, daher ist es den Usern untersagt, das Zutrittsgerät oder die Zutrittskarte Dritten zur Nutzung mit der Applikation akii zu überlassen.

4.2 Jeder User muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, der App oder der dahinter stehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;

das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,

soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von akii erforderlich ist.

4.3 Es obliegt jedem User, bzw. dem Kunden, für eine ständige Sicherung der von ihm bei Nutzung von akii auf der eigenen Hardware verwendeten Daten zu sorgen.

4.4 Sollte es bei der Nutzung von akii oder dessen Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der User Z Lab von dieser Störung unverzüglich per Email in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der User Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten hat.

4.5 Dem Kunden obliegt die Nutzerverwaltung der Personen, die Schlösser bedienen und Nutzer verwalten können. Dazu kann er zwischen den Rollen “Verwalter” und “Schlüsselnutzer” unterscheiden. Dem Kunden obliegt die Verantwortung darüber, welche Nutzer Zutritt und die entsprechenden Rollen erhalten.

5. Verfügbarkeit, Updates, einzelne Funktionalitäten

5.1 Z Lab ist um einen störungsfreien Betrieb der Software bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Z Lab einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von akii technisch nicht realisierbar ist.

5.2 Z Lab ist es unbenommen, den Zugang zu akii oder einzelner Funktionalitäten aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Z Lab stehen, teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

5.3 Z Lab ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot und die Ausgestaltung von akii während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt die Implementierung neuer Features, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend ein. Die Art der Anpassung liegt im Ermessen von Z Lab.

5.4 Wartung, Updates oder Änderungen können dazu führen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Nutzung von akii durch den Kunden kommt. Z Lab wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.

5.5 Wesentliche Änderungen, die die Funktionalität von akii insgesamt verändern, wird Z Lab mit einer Frist von mindestens zwei Wochen per Email gegenüber dem Kunden ankündigen.

6. Support

6.1 Z Lab bietet dem Kunden ein akii Customer-Support an. Dieser erfolgt telefonisch sowie per E-Mail. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten sowie Supportzeiten finden Sie unter https://www.akii.app. Aktuell sind diese:

Support akii

Mo. – Fr. 10 – 15 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Berlin)

030 290 226 333

E-Mail: support@akii.app

Zur Beauftragung des akii Customer-Support „Premium“ bedarf es einer separaten Beauftragung und ist nicht Teil dieser Vereinbarung.

6.2 Ein Supportfall im Rahmen des akii Customer-Support „Basic“ liegt vor, wenn akii die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produkt- und Leistungsbeschreibung nicht erfüllt und die Nutzung von akii nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

6.3 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform (§ 126b BGB) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

6.4 Eine bestimmte Reaktions- oder Fehlerbehebungszeit ist nicht geschuldet. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen (SLA) treffen.

7. Datenschutz

7.1 Die Nutzung von akii macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch Z Lab unumgänglich. Personenbezogene Daten, die Z Lab von ihren Kunden bereitgestellt werden, unterliegen der Datenschutzerklärung von Z Lab. Die jeweils aktuelle Version kann unter https://www.akii.app eingesehen und abgerufen werden. Darüber hinaus werden die Parteien bei Vorliegen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses gem. Art. 28 DS-GVO einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

7.2 Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten und nutzt er hierfür akii, so steht er dafür ein, hierzu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt zu sein. Er stellt Z Lab im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

8. Vergütung

8.1 Das monatliche Nutzungsentgelt für akii richtet sich nach der Anzahl der durch den Kunden über akii verwalteten elektronischen Schließzylinder. Hierfür erstellt und unterbreitet akii dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot mit den für den Kunden geltenden Leistungspaketen und Preisen je Leistungspaket, welches Vertragsbestandteil wird und auf dessen Grundlage Z Lab das Nutzungsentgelt dem Kunden monatlich in Rechnung stellt. Ändert sich die Anzahl der über akii verwalteten elektronischen Schlösser ist Z-Lab berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt für die Nutzung von akii anzupassen.

8.2 Das Nutzungsentgelt ist zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Auch eine digitale Rechnung gilt als wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.

8.3 Bei Zahlung mittels Bankeinzug (Lastschrift) wird Z Lab mit dem Kunden eine separate (SEPA-) Lastschriftvereinbarung schließen.

8.4 Falls Z Lab das angegebene Konto nicht belasten kann oder der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen verzögert, hat Z Lab das Recht, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen oder den Zugang zu akii vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

8.5 Im Falle einer Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch von Z Lab unberührt. Der Zugang zu akii wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

8.6 Sofern Z Lab dadurch, dass das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel für fällige Zahlungsansprüche mangels Deckung nicht belastet werden kann oder eine erfolgte Belastung durch den Kunden unberechtigt zurückgerufen wird, ein Schaden entsteht, so kann Z Lab hierfür Ersatz vom Kunden verlangen und das angegebene Zahlungsmittel hiermit belasten.

8.7 Z Lab ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die vereinbarten Preise zu erhöhen. Zu Preiserhöhungen ist Z Lab berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. Z Lab wird dem Kunden die Preiserhöhungen einen Monat vorher per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung binnen 2 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird Z Lab in der Ankündigung gesondert hinweisen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Dieser Vertrag beginnt mit den Unterschriften und gilt zunächst für die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um zwei weitere Monate (Verlängerungslaufzeit), wenn dieser nicht bis spätestens 4 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

9.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für Z LAB liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung für zwei aufeinander folgende Termine mit der Bezahlung seiner Vergütungsverpflichtung aus Ziffer 8 vollständig oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist oder Dritten, unter Verstoß gegen Ziffer 4.1, Zugang zu akii gewährt oder dessen Nutzung ermöglicht.

9.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Nutzungsrechte

10.1 Für die Laufzeit des Vertrages räumt Z Lab dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an akii für seine eigene Geschäftszwecke ein.

10.2 Die App wird dem Kunden über den offiziellen Playstore (Android) oder App-Store (IOS) zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Recht, die App herunterzuladen, auf seinem Endgerät zu speichern und bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, beliebig viele Neuinstallationen der App vorzunehmen. Die Anzahl der Nutzer je Installation ist auf 1 User begrenzt.

10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, akii abzuändern, zu bearbeiten, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder Dritten Zugang außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu gewähren.

11. Referenzmarketing

Z Lab ist berechtigt, die geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden einschließlich etwaiger Marken und Firmenlogos nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden als Referenz im Rahmen des eigenen Marketings einzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Einsatz in Referenzkundenlisten. Darüber hinaus ist Z Lab nach vorheriger Zustimmung des Kunden berechtigt, wörtliche Zitate des Kunden unter Angabe des Kundennamens und der Verwendung des Kundenlogos zu Werbezwecken zu verwenden.

12. Gewährleistung

12.1 Z Lab ist um einen störungsfreien Betrieb der App bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Z Lab Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit von akii technisch nicht realisierbar ist. Z Lab bemüht sich jedoch, die Anwendungen möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

12.2 Z Lab übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu den vertragsgegenständlichen Ressourcen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, mobilen Endgeräten oder hierauf verwendeter Betriebssysteme, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.

12.3 Z Lab bleibt es unbenommen, den Zugang zur App aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund von Ereignissen, die nicht im Machtbereich von Z Lab stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

12.4 Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der App gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB.

12.5 Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

13. Haftung

13.1 Unbeschränkte Haftung: Z Lab haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Z Lab bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

13.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Z Lab nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

13.3 In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss in Ansehung des jeweiligen Leistungsbestandteils vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden

13.4 Eine weitergehende Haftung von Z Lab, insbesondere auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

13.5 Für alle Ansprüche gegen Z Lab aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Schadensentstehung und endet allerspätestens mit Ablauf der Verjährungsfrist aus Sachmängeln.

14. Änderung der Nutzungsbedingungen

14.1 Z Lab ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Software geboten ist, z.B. bei technischen Änderungen.

14.2 Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Z Lab wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

14.3 Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird Z Lab in der Ankündigung gesondert hinweisen.

 

15. Abtretung, Vertragsübernahme

15.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Z Lab zulässig. Z Lab ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag zu betrauen.

15.2 Z Lab ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

16. Aufrechnung, Zurückbehaltung

16.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Z Lab nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Z Lab steht.

16.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen an dem Vertrag sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

17.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

17.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Z Lab.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: März 2020

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